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Zollbehörde – Transit

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Versandverfahren

Ein zollrechtliches Versandverfahren ist ein Zollverfahren, das der Beförderung von Waren zwischen zwei Punkten im Zollgebiet durch ein anderes Zollgebiet dient. Die Inanspruchnahme des zollrechtlichen Versandverfahrens ermöglicht die vorübergehende Aussetzung von Zöllen, Steuern und handelspolitischen Maßnahmen, die für Einfuhren gelten. Dadurch können die Zollabfertigungsformalitäten am Bestimmungsort und nicht am Ort des Eintritts in das Zollgebiet abgewickelt werden.

Das zollrechtliche Versandverfahren ist von besonderer Bedeutung, wenn ein Zollgebiet mit mehreren Steuergebieten verbunden ist: Es ermöglicht die Beförderung von Waren im Versandverfahren vom Ort des Eingangs in die Union zum Ort der Zollabfertigung, wo dann sowohl die Zölle als auch die nationalen Steuerpflichten gelten. In der Europäischen Union werden verschiedene Versandverfahren verwendet.
TIR – Internationaler Straßentransport

Mit mehr als 66 Ländern, die das Verfahren anwenden, ist das TIR-Verfahren das internationale Zollversandsystem mit der größten geografischen Verbreitung. Wie andere zollrechtliche Versandverfahren ermöglicht das TIR-Verfahren die Beförderung von Waren unter zollamtlicher Überwachung über internationale Grenzen, ohne dass Zölle und Steuern gezahlt werden müssen, die normalerweise bei der Einfuhr (oder Ausfuhr) zu entrichten wären. Eine Voraussetzung für das TIR-Verfahren ist, dass die Waren mittels Straßentransport befördert werden.

Die Waren werden von der Abgangszollstelle in einem Land zur Bestimmungszollstelle in einem anderen Land unter Vorlage eines international anerkannten Zolltransitdokuments, des international anerkannten Carnet TIR befördert, welches auch eine finanzielle Garantie für die Zahlung der ausgesetzten Zölle und Steuern beinhaltet. Das Zollbürgschaftssystem wird von einer internationalen Organisation, derzeit der International Road Transport Union (IRU), verwaltet.

Obwohl jeder EU-Mitgliedstaat Vertragspartei des TIR-Übereinkommens ist, wird die Europäische Union für die Zwecke des TIR-Verfahrens als ein einziges Gebiet betrachtet. Dies bedeutet, dass das TIR innerhalb der Union nur für internationale Transporte verwendet werden kann, d.h. wenn die Beförderung in einem Drittland beginnt oder endet oder wenn die Waren zwischen mindestens zwei EU-Mitgliedstaaten durch das Gebiet eines Drittlandes befördert werden.

ATA – Vorübergehende Einfuhr

Das Carnet ATA dient unter anderem als Transitdokument. Es ermöglicht die Beförderung von Waren innerhalb des Zollgebiets der EU von ihrem Eingangsort zu dem Ort der vorübergehendenden Verwendung bis hin zum Ausfuhrort.

Die Union und das gemeinsame Versandverfahren


Das Unionsversandverfahren

Das Unionsversandverfahren wird für zollrechtliche Versandvorgänge zwischen den Ländern der EU-Mitgliedstaaten (sowie Andorra und San Marino) verwendet und gilt generell für die Beförderung von Nicht-Unionswaren, für welche Zölle und andere Abgaben anfallen sowie für EU-Waren, die zwischen ihrem Abgangsort und ihrem Bestimmungsort in der EU das Gebiet eines Drittlandes durchqueren müssen.

Gemeinsames Versandverfahren

Das gemeinsame Versandverfahren gilt für die Beförderung von Waren zwischen den folgenden Ländern EU-Mitgliedstaaten, den EFTA-Ländern (Island, Norwegen, Liechtenstein und Schweiz), der Türkei (seit 1. Dezember 2012), der Republik Nordmazedonien (ab 1. Juli 2015), Serbien (ab 1. Februar 2016) und dem Vereinigten Königreich (ab dem 1. Januar 2021). Das Verfahren stützt sich auf das Übereinkommen vom 20. Mai 1987 und ist de facto identisch mit den EU- Versandvorschriften.

• T1/T2/ – für diese Art des Versandverfahrens werden besondere Dokumente im Versandverfahren zwischen Ländern, die dem Übereinkommen über ein gemeinsames Versandverfahren beigetreten sind, verwendet. Nur Unternehmen, die über eine sogenannte Gesamtbürgschaft für das Versandverfahren verfügen, können eine Bürgschaft oder Sicherheit während des Transports gewährleisten. Eine weitaus weniger gängige Praxis ist die Bereitstellung einer Sicherheit in Form von Bargeld. Im Fall der Beförderung von Waren, die in ein Versandverfahren überführt werden, wird empfohlen, ein für den Transport dieser Waren spezialisiertes Unternehmen zu beauftragen, das diese Aufgabe effizient und einwandfrei erledigen kann. Kontaktieren Sie uns gerne, Zollagentur DCP in London unterstützt Sie gerne bei allen Fragen rund um das Versandverfahren.

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