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Zollagentur Import – Export

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Was ist die Ausfuhr von Waren?

Das Ausfuhrverfahren ermöglicht die Ausfuhr von Gemeinschaftswaren aus dem Zollgebiet. Aus zollrechtlicher Sicht ändern die ausgeführten Gemeinschaftswaren ihren Status in Nichtgemeinschaftswaren. Im Falle von Nichtgemeinschaftswaren wird dieser Vorgang als „Wiederausfuhr“ bezeichnet.

Im Rahmen des Ausfuhrverfahrens sind alle Formalitäten zu erfüllen, die mit der Ausfuhr zu tun haben, gegebenenfalls einschließlich der Auszahlung von Ausfuhrerstattungen und der Vorlage von Ausfuhrgenehmigungen.

Was ist der Zweck und der Umfang des Verfahrens?

Das Ausfuhrverfahren ist obligatorisch für EU-Waren, die das Zollgebiet der EU verlassen, mit wenigen Ausnahmen. Dieses Verfahren muss die ordnungsgemäße Anwendung aller Ausfuhrmaßnahmen, z. B. Ausfuhrbeschränkungen und Überwachungsmaßnahmen, gewährleisten.

Das Ausfuhrverfahren sieht im Allgemeinen zwei Stufen vor:

– Ausfuhranmeldung

Zunächst legt der Ausführer/Anmelder die Waren, seine Anmeldung und gegebenenfalls seine Ausfuhrgenehmigung bei der Zollstelle vor, die für den Ort zuständig ist, an dem er ansässig ist oder an dem die Waren zur Ausfuhr verpackt oder verladen werden.

Die Ausfuhranmeldung muss elektronisch über das Kontrollsystem CHIEF/CDS abgegeben werden. Das CHIEF/ CDS, dem die Waren und die Ausfuhranmeldung vorgelegt wurden, gibt die Waren frei und leitet die Daten der Ausfuhranmeldung an die angemeldete Ausgangszollstelle weiter.

Gestellung der Waren zur Ausfuhr

Die Waren werden dann der Ausgangszollstelle gestellt. Die Ausgangszollstelle überprüft die gestellten Waren auf der Grundlage der von der Ausfuhrzollstelle erhaltenen Informationen und kontrolliert, ob sie mit den angemeldeten Waren übereinstimmen. Darüber hinaus wird der physische Ausgang der Waren überwacht. Bei Waren, die per Bahn, Post, Flugzeug oder Schiff ausgeführt werden, kann die Ausgangszollstelle die Zollstelle sein, die für den Ort zuständig ist, an dem die Waren im Rahmen eines Beförderungsvertrags zur Beförderung in ein Drittland übernommen werden (z. B. Hafen, Flughafen, Bahnhof).

Die zur Ausfuhr angemeldeten Waren bleiben unter zollamtlicher Überwachung, bis sie aus dem Zollgebiet weggebracht werden. Sind die Ausfuhr- und die Ausgangszollstelle nicht identisch, so unterrichtet die Ausgangszollstelle die Ausfuhrzollstelle über den Ausgang der Waren. Unsere Zollagentur in London unterstützt Sie bei allen Formalitäten.

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